Der Einsatz von WebEDI wirft einige Fragen zur konkreten GoBD-konformen Aufbewahrung auf. Schließlich betreffen die Regelungen alle Unternehmen, die WebEDI einsetzen sowie deren Kunden und Lieferanten, welche über die Technologie angebunden sind und die Dokumente empfangen, erstellen und senden. Was alle diese Gruppen hinsichtlich GoBD beachten müssen, erklärt Comarch unter der Mitwirkung von PSP in einem Whitepaper.
WebEDI wird immer häufiger von Unternehmen eingesetzt. Diese EDI-Lösungen werden im Software-as-a-Service-Modell bezogen. WebEDI-Nutzer können Dokumente empfangen und online anzeigen lassen oder sie herunterladen. Des Weiteren können Sie Dokumente im WebEDI erstellen und versenden. Entsprechend enthält die GoBD Vorgaben für das erforderliche Kontroll- und Protokollumfeld.
Diese und weitere Fragen werden im ersten und einzigen WebEDI-Ratgeber zu GoBD umfassend behandelt und mit Indikation zu diesen Fragen beantwortet.
Rechtsquellen:
Quelle waren vornehmlich die GoBD, weitere Quellen sind ausgewählte Vorgaben der Abgabenordnung (AO) sowie des Umsatzsteuergesetzes (jedoch nicht in Gänze).