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Der Stichtag rückt näher: Am 27.11.2020 tritt die nächste Stufe der EU-Richtlinie 2014/55/EU in Kraft. Nach jetzigem Stand müssen ab dann alle Zulieferer öffentlicher Behörden auf Bundesebene sowie in Bremen ihre Rechnungen elektronisch ausstellen. Die Erfahrung in anderen Ländern lässt zudem vorausahnen, dass eine entsprechende Regelung für den B2B-Bereich bald darauf folgt. Für Unternehmen stellen sich in dieser Situation zahlreiche Fragen nach rechtlichen Anforderungen, erlaubten Austauschformaten und der generellen Herangehensweise/Best Practices.
Antworten gibt unsere Webinarreihe zum Thema "E-Invoicing B2G 2020 - Vor dem Stichtag zur gesetzlich verpflichtenden E-Rechnung".
Im dritten Termin der Serie am 18.3.2020 gab Stefan Groß, Vorstandsvorsitzender des Verbandes elektronische Rechnung (VeR), einen Überblick über die Chancen, die sich aus den Veränderungen für Unternehmen ergeben.
- Die E-Rechnung als Prozessbeschleuniger
- Ohne GoBD keine Tax Compliance
- Elektronische Aufbewahrung, was gilt
- GoBD erlauben mobiles Scannen
- Aus aktuellem Anlass: Die XRechnung
- Ein Blick nach Italien
Alexander Klötzke
Business Development Manager ECM & EDI | Comarch AG