Allgemeine Geschäftsbedingungen für Teilnehmer an Comarch Connect - Innovationstag für Handel & Fertigung

Stand 22. April 2024

 

1.    Geltungsbereich

1.1.       Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die von der Comarch AG, Riesstraße 16, 80992 München (im Folgenden „Comarch“), durchgeführten Veranstaltungen (z.B. besondere Themen-Events, Kundentage, Kongresse, Konferenzen, Seminare oder ähnliche Veranstaltungen, ausgenommen Webinare) und alle in diesem Rahmen von Comarch angebotenen Dienstleistungen. 

1.2.       Die Event-Angebote und diese AGB richten sich an gewerblich oder selbstständig beruflich tätige Interessenten, Geschäftspartner und/oder Kunden von Comarch (im Folgenden „Teilnehmer“).

2.    Anmeldung und Vertragsabschluss

2.1.       Die Anmeldung als Teilnehmer einer Comarch Veranstaltung erfolgt mittels ein über die Webseiten von Comarch bereitgestelltes Anmeldeformular. Dieses Anmeldeformular, stellt kein bindendes Angebot von Comarch dar, sondern eine unverbindliche Aufforderung, ein Angebot zur Teilnahme an der Veranstaltung abzugeben. Das Ausfüllen und Abschicken des Anmeldeformulars gilt als rechtsverbindliches Angebot zum Abschluss eines entsprechenden Vertrages. Der Teilnehmer erhält ggf. eine Eingangsbestätigung seiner Anmeldung, welche noch keine Annahme durch Comarch darstellt. Der Vertrag kommt erst durch Übersendung einer ausdrücklichen Anmeldebestätigung (via E-Mail) ggf. nebst Rechnung zustande.

2.2.       Die Teilnehmeranzahl für die Veranstaltungen ist begrenzt. Es gilt die Reihenfolge der Anmeldungen.

2.3.       Teilnehmer sind verpflichtet, die im Rahmen der Anmeldung oder Übertragung (Ziffer 75) gemachten Angaben wahrheitsgemäß abzugeben. Die Angaben dienen der Identifizierung der berechtigten Teilnehmer zu Beginn der jeweiligen Veranstaltung und können zu diesem Zweck überprüft werden. 

3.    Teilnahmegebühr

3.1.       Für die Teilnahme wird je nach Angebot ggf. eine Teilnahmegebühr erhoben. Die Teilnahmegebühr wird auf der jeweiligen Webseite von Comarch ausgewiesen, auf welcher die wichtigsten Informationen zum entsprechenden Event vorgestellt werden. 

3.2.       Die Teilnahmegebühr versteht sich pro Person und Veranstaltungstermin bzw. Veranstaltungszeit zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer. 

3.3.       Die Gebühr beinhaltet die Teilnahme an der jeweiligen Veranstaltung ggf. inklusive Verpflegung. Im Einzelfall kann die Teilnahmegebühr auch die Kosten einer ggf. erforderlichen Unterkunft beinhalten. Die genauen Leistungsinhalte ergeben sich aus der Event-Beschreibung auf der Webseite von Comarch. 

4.    Anreise und Unterkunft

Der Teilnehmer ist grundsätzlich selbst für die Organisation seiner Anreise und Unterkunft verantwortlich, es sei denn Comarch bietet die Organisation für die jeweilige Veranstaltung ausdrücklich an. 

5.    Absage durch den Teilnehmer

5.1.       Der Teilnehmer hat Comarch unverzüglich nach Kenntniserlangung über seine Hinderungsgründe in Textform mitzuteilen, dass er an der Veranstaltung nicht teilnehmen kann. 

5.2.       Comarch ist berechtigt wegen Absage innerhalb von 72 Stunden vor dem Event (3 Tage) oder Nichterscheinen eine Stornogebühr in Höhe von 100 EUR zuzüglich Mehrwertsteuer in Rechnung zu stellen.

6.    Übertragung der Teilnahmeberechtigung

Die Übertragung der Teilnahmeberechtigung ist möglich, sofern Name, Firma, Position, E-Mail-Adresse und Anschrift des Ersatzteilnehmers mindestens 7 Tage vor dem Veranstaltungstermin in Textform mitgeteilt werden und Comarch der Übertragung zustimmt. 

7.    Zahlungsbedingungen

7.1.       Die Zahlungen sind in der Regel 14 Tage nach der Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. 

7.2.       Kommt der Teilnehmer in Zahlungsverzug, ist Comarch berechtigt Verzugszinsen und/oder eine Verzugspauschale gemäß der  gesetzlichen Bestimmungen zu fordern. 

8.    Programmänderung

Comarch ist berechtigt, das Veranstaltungsprogramm inhaltlich von der Event-Ankündigung abweichen zu lassen. Insbesondere können angekündigte Referenten durch andere ersetzt werden oder deren Beitrag ersatzlos gestrichen werden. Die erforderlichen Änderungen sind von Comarch unter Wahrung des Gesamtcharakters der Veranstaltung vorzunehmen.

9. Urheberrechte

Die Veranstaltungsunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Dabei ist der Teilnehmer nicht berechtigt Vervielfältigungen des Veranstaltungsmaterials zu erstellen, dieses öffentlich zugänglich zu machen oder zu bearbeiten. 

10. Verlegung / Absage durch Comarch

10.1.     Comarch behält sich das Recht vor, die Veranstaltung bis 14 Tage vor dem einzelvertraglich vereinbarten Veranstaltungstermin zeitlich und/oder örtlich zu verlegen oder die Veranstaltung vollständig abzusagen, wenn ein von Comarch nicht zu vertretender wichtiger Grund vorliegt. 

10.2.     Wichtige Gründe können u.a. sein:

-      Anmeldung einer zu geringen Anzahl an Teilnehmern

-      Kurzfristige Nichtverfügbarkeit wichtiger Referenten ohne Ersatzmöglichkeit

-      Höhere Gewalt (z.B. Pandemie-Geschehen, Naturkatastrophen, Streiks, andere von außen schädlich einwirkende Ereignisse auf welche Comarch keinen Einfluss nehmen kann)

10.3.     Sollten im Falle einer Absage bereits vereinbarte Zahlungen an Comarch getätigt worden sein, erstattet Comarch diese zeitnah nach Verkündung der Absage zurück. Weitere Ansprüche sind ausgeschlossen, insbesondere vergeblich aufgewendete Reise- und Übernachtungskosten sowie Arbeitsausfall, es sei denn diese Kosten entstehen aufgrund vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Verhaltens seitens Comarch.

11. Haftung

11.1.     Comarch haftet unbeschränkt für vorsätzlich oder fahrlässig verursachte Schäden seiner gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen sowie für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Gleiches gilt für die Fälle, in denen sich eine unbeschränkte Haftung aus dem Gesetz ergibt, wie beispielsweise aus dem Produkthaftungsgesetz, wegen arglistiger Täuschung oder bei Garantieversprechen. 

11.2.     Comarch haftet ansonsten nicht bei leicht fahrlässig verursachten Schäden, es sei denn es handelt sich um die Verletzung einer Pflicht, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags erst ermöglicht und auf deren Beachtung der Teilnehmer regelmäßig vertrauen kann; in diesem Fall beschränkt sich die Haftung auf den vertragstypischen und vorhersehbaren Schaden.  

11.3.     Comarch haftet nicht für Schäden, die von Dritten (z.B. anderen Ausstellern, Gästen, Teilnehmern, Dritt-Dienstleistern bezüglich Anfahrt, Unterkunft, Verpflegung etc.) verursacht werden. 

12. Bild-, Film- und Tonaufnahmen

12.1.     Auf den Veranstaltungen von Comarch werden in der Regel von dem Veranstaltungsgeschehen Bild-, Film- und Tonaufnahmen angefertigt und anschließend für Marketingzwecke verwendet. Daher müssen die Teilnehmer damit rechnen ebenfalls ein Teil dieser Aufnahmen während der Veranstaltung zu werden. 

12.2.     Bei der Aufnahme von Teilnehmern handelt es sich auch um die Verarbeitung personenbezogener Daten zu Marketingzwecken. Die Nutzung erfolgt beispielsweise im Rahmen von Print-, Video-, oder DVD-Produktionen, im Internet, bei öffentlichen oder nichtöffentlichen Veranstaltungen (Messe, Schulungen, Produktvorführungen etc.) sowohl in unveränderter als auch veränderter Form, mit anderen Aufnahmen zusammen als auch als selbstständige Aufnahme(n). 

12.3.     Die Rechtsgrundlage für diese Verarbeitung ergibt sich aus Art. 6 Abs. (1) f) DSGVO wegen Vorliegen eines berechtigten Interesses seitens Comarch. Bei der Organisation und Durchführung der Veranstaltungen entstehen wesentliche Aufwände für Comarch. Diese Aufwände können nur dann kompensiert werden, wenn die Video- und Bildaufnahmen der Veranstaltungen im Nachgang für eigene Zwecke von Comarch zur Werbung und zur Optimierung von Angeboten genutzt werden können. Dabei hat Comarch auch ein Interesse daran zu dokumentieren, wie die Gestaltung der Veranstaltungen bei den Teilnehmern ankommt, um sich auch für zukünftige Veranstaltungen weiterentwickeln zu können und das Angebot zu verbessern. 

12.4.     In Einzelfällen kann sich die Rechtsgrundlage zur Nutzung der personenbezogenen Daten auch aus einer vom Teilnehmer abgegebenen Einwilligungserklärung gemäß Art. 6 Abs. (1) a) DSGVO ergeben, wenn Comarch diesen dazu aufgefordert hat eine solche abzugeben. Die Art und der Umfang der Nutzung der Aufnahmen werden dabei in der jeweiligen Erklärung genauer beschrieben.  

12.5.     Die Aufnahmen werden ggf. auch an andere Gesellschaften der Comarch-Gruppe oder an Dritte übermittelt, wenn diese bei der Umsetzung der oben genannten Werbemaßnahmen beteiligt bzw. beauftragt werden. Bei den anderen Gesellschaften der Comarch-Gruppe handelt es sich in der Regel um die Comarch AG mit Sitz in München, die Comarch Solutions GmbH mit Sitz in Innsbruck, Österreich, die Comarch Swiss AG mit Sitz in Arbon, Schweiz oder die Comarch S.A. mit Sitz in Krakau, Polen.  

12.6.     Weitere Informationen zum Datenschutz sind in der nachfolgenden Ziffer zu finden.

13. Datenschutz

13.1.     Die vom Teilnehmer bei der Anmeldung zur Veranstaltung oder bei der Übertragung der Teilnahmeberechtigung an Comarch übermittelten personenbezogenen Daten werden zum Zweck der Veranstaltungsabwicklung und falls erforderlich zum Zweck der Rechnungslegung verarbeitet. Sofern der Teilnehmer bei der Veranstaltung oder im Rahmen der Anmeldung in weitere Zwecke zur Datenverarbeitung einwilligt, können die personenbezogenen Daten auch für den jeweiligen Inhalt der Einwilligung verarbeitet werden. 

13.2.     Weitere Informationen zur Datenverarbeitung bei Comarch und Hinweise zu den Betroffenenrechten im Sinne der geltenden Datenschutzregelungen (DSGVO; BDSG) sind unter folgendem Link zu finden: https://www.comarch.de/datenschutz/

14. Hausordnung

Die am Veranstaltungsort geltende Hausordnung ist einzuhalten. Bei Nichteinhaltung kann der Einlass zur Veranstaltung verwehrt werden oder der Teilnehmer wird von der Veranstaltung ausgeschlossen.

15. Sonstiges

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Das UN Kaufrecht wird ausgeschlossen.

Ausschließlicher Gerichtsstand ist München.