Die elektronische Rechnungsstellung für B2B ist in Serbien seit dem 1. Januar 2023 obligatorisch. Außerdem sind die Steuerzahler seit diesem Zeitpunkt zusätzlich verpflichtet, den serbischen Steuerbehörden die Mehrwertsteuer über das nationale E-Invoicing-System (SEF) zu melden.
Seit dem 1. Mai 2022 sind Privatunternehmen verpflichtet, ihre Rechnungen an die öffentliche Verwaltung (B2G) elektronisch einzureichen. Öffentliche Behörden müssen seit diesem Tag in der Lage sein, E-Rechnungen zu empfangen, aufzubewahren sowie elektronische Rechnungen an andere Organe des öffentlichen Sektors (G2G) auszustellen.
Zwei Monate später, d. h. am 1. Juli 2022, trat für öffentliche Behörden die Pflicht in Kraft, an Privatunternehmen elektronische Rechnungen auszustellen. Seither sind auch Privatunternehmen verpflichtet, Rechnungen von öffentlichen Behörden elektronisch zu empfangen und aufzubewahren (G2B).
Am 1. Januar 2023 traten gesetzliche Bestimmungen in Kraft, die eine Verpflichtung zur Ausstellung und Aufbewahrung elektronischer Rechnungen bei Transaktionen im B2B-Bereich vorsehen.
Das vorgeschriebene Rechnungsformat in Serbien ist XML. Der geltende Standard ist eine UBL-Version.
Die Plattform Sistem eFaktura (SEF) findet sowohl im B2B- als auch im B2G-Bereich Anwendung.
Sobald eine elektronische Rechnung ausgestellt wurde, ist der Empfänger angehalten, diese entweder direkt im SEF oder über einen Informationsdienstleister zu prüfen und innerhalb von 15 Tagen ab Erhalt zu genehmigen oder abzulehnen. Handelt es sich beim Rechnungsempfänger um eine öffentliche Behörde und erfolgt innerhalb von 15 Tagen keine Genehmigung oder Ablehnung, gilt die elektronische Rechnung als genehmigt.
Im Falle von Privatunternehmen ist der Ablauf etwas anders: Ist die für Genehmigung oder Ablehnung vorgesehene Frist von 15 Tagen verstrichen, wird der Empfänger erneut über das Vorliegen der Rechnung benachrichtigt. Erfolgt innerhalb von weiteren fünf Tagen immer noch keine Rückmeldung, gilt die E-Rechnung als abgelehnt.
In der Vergangenheit kam es bei der Plattform Sistem eFaktura (SEF) teilweise zu Ausfällen.
Im Hinblick auf die Einführung der E-Invoicing-Pflicht wurde ein spezielles System für elektronische Rechnungen entworfen und entwickelt. Dieses von der serbischen Regierung bereitgestellte System wird als Sistem eFaktura (SEF) bezeichnet und von einer zentralen Informationsvermittlungsstelle verwaltet. Mit Hilfe von SEF können Privatunternehmen elektronische Rechnungen im XML-Format ausstellen, versenden, empfangen und speichern.
SEF oder Sistem eFaktura ist die offizielle Plattform, die durch die serbische Regierung bereitgestellt wird, um den Austausch elektronischer Rechnungen zu ermöglichen und zu verwalten.
*Um als Informationsdienstleister zugelassen zu werden, muss das betreffende Unternehmen eine Reihe von Kriterien erfüllen – u. a. in Serbien registriert und zertifiziert sein.
Das Register der Informationsdienstleister wird von der zentralen Informationsvermittlungsstelle geführt.
Elektronische Rechnungen, die durch Privatunternehmen ausgestellt und empfangen werden, müssen für einen Zeitraum von zehn Jahren ab Ende des Ausstellungsjahres aufbewahrt werden.
Hierfür sind die elektronischen Rechnungen, die durch Privatunternehmen ausgestellt und empfangen werden, in SEF oder im System des beauftragten Informationsdienstleisters aufzubewahren, sofern dieser entsprechende Aufbewahrungsleistungen anbietet.
Die Unversehrtheit des Inhalts und die Echtheit der Herkunft werden sichergestellt, indem elektronische Rechnungen in dem in Serbien gesetzlich vorgeschriebenen Format ausgestellt und in einem für die elektronische Aufbewahrung geeigneten Format gespeichert werden.
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