Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
zERIKA
In Deutschland gelten für elektronische Rechnungen unterschiedliche gesetzliche Grundlagen. Es gibt eine E-Rechnung-Pflicht gegenüber Bundesbehörden und zudem kann jedes Bundesland eigene Bestimmungen zur elektronischen Rechnungsstellung an deren Landesbehörden erlassen.
Im März 2024 wurde außerdem das Wachstumschancengesetz beschlossen, welches den Weg für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab 1. Januar 2025 ebnet, sodass deutsche Unternehmen zukünftig zur Nutzung der E-Rechnung verpflichtet werden.
B2G: Seit dem 27. November 2020 ist E-Invoicing auf Bundesebene verpflichtend. Darüber hinaus haben einige Bundesländer bereits ebenfalls eine E-Invoicing-Pflicht erlassen.
B2B: Um den Umsatzsteuerbetrug zu bekämpfen ist außerdem eine schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung zwischen Unternehmen ab 1. Januar 2025 geplant.
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Die bereits eingeführten Vorschriften für B2G-Beziehungen in Deutschland verpflichten Lieferanten an deutsche öffentliche Verwaltungseinheiten auf Bundesebene, strukturierte elektronische Rechnungen zu senden. Rechnungen im PDF-Format werden nicht mehr akzeptiert, sondern nur Dateien, die in einem geeigneten Dokumentenformat wie XRechnung erstellt wurden, sind gültig.
Das deutsche B2G-System für elektronische Rechnungen ist dezentralisiert. Die Zugangspunkte für den Empfang von elektronischen B2G-Rechnungen von Lieferanten auf Bundesebene sind die Plattformen ZRE und OZG RE. Auf Landesebene kann jedes Bundesland wählen, ob es die zentrale Regierungsplattform oder andere Systeme (oder gar keine) nutzen möchte. Derzeit müssen alle Unternehmen in ausgewählten Bundesländern wie Mecklenburg-Vorpommern, dem Saarland und Hamburg, Bremen, dem Saarland und Baden-Württemberg sowie im Geschäftsverkehr mit öffentlichen Stellen des Bundes strukturierte elektronische Rechnungen ausstellen.
Mehr zur B2G-Pflicht erfahren
Die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich war bisher fakultativ, wird allerdings ab Januar 2025 schrittweise verpflichtend eingeführt, um den Mehrwertsteuerbetrug zu bekämpfen. Die Verpflichtung zur E-Rechnung gilt in erster Linie für in Deutschland ansässige Rechnungsaussteller und -empfänger (einschließlich ausländischer Unternehmen mit Sitz in Deutschland) – nicht für B2C-Transaktionen und mehrwertsteuerbefreite Umsätze. Die E-Rechnungspflicht sieht vor, dass das genutzte Format der elektronischen Rechnungen zukünftig der CEN-Norm entsprechen muss, die vom Europäischen Komitee für Normung festgelegt wurde. Kein anderes Land hat bisher eine solche Verpflichtung auferlegt, so dass Deutschland auf dem Gebiet der CEN-Konformität eine Vorreiterrolle einnimmt. Die Behörden berücksichtigen die EU-Richtlinie "Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter" ("ViDA") als Teil der E-Invoicing-Anforderung für grenzüberschreitende Rechnungen im Jahr 2028.
Es ist geplant, ein zertifiziertes Anbieternetzwerk anstelle einer zentralen Plattform einzuführen. Die deutsche E-Invoicing-Pflicht folgt NICHT dem Modell der kontinuierlichen Transaktionskontrollen (CTC). Die Änderungen, die eingeführt werden sollen, stehen im Zusammenhang mit der Änderung der Definition von elektronischen Rechnungen im deutschen Umsatzsteuergesetz.
Vorteile
Die deutsche Regierung ersuchte die Europäische Kommission Ende 2022 um die Erlaubnis zur Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich und erhielt eine positive Rückmeldung. Deutschland wurde eine befristete Ausnahmeregelung gewährt, die vom 1. Januar 2025 bis zum 31. Dezember 2027 gilt.
Zunächst wird es einen Übergangszeitraum geben, in dem Papierrechnungen sowie elektronische Rechnungen, die nicht der CEN-Norm entsprechen, weiterhin für B2B-Transaktionen versandt werden dürfen, allerdings ist für die Ausstellung von nicht-strukturierten elektronischen Rechnungen die Zustimmung des Rechnungsempfängers erforderlich.
Der Zeitplan für die Umsetzung sieht wie folgt aus:
Änderung der Definition von elektronischen Rechnungen: Unterscheidung elektronischer Rechnungen nach strukturierten Rechnungen, die der CEN-Norm EN 16931 entsprechen, und sonstigen Rechnungen (sowohl Papierrechnungen als auch elektronische Rechnungen, die nicht der europäischen Norm entsprechen).
Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gemäß der CEN-Norm für Unternehmen mit einem Jahresumsatz von mehr als 800.000 EUR
Verpflichtung zur Ausstellung von elektronischen Rechnungen gemäß der CEN-Norm für alle in Deutschland ansässigen Unternehmen
Im Rahmen der Übergangsfrist, die vom 1. Januar 2025 bis zum 1. Januar 2027 bzw. 2028 läuft, werden elektronische Rechnungen, die nicht der CEN-Norm entsprechen, weiterhin akzeptiert, allerdings unter bestimmten Bedingungen. Sie müssen jedoch per EDI übermittelt werden und der Empfänger muss seine Zustimmung zu einem solchen Rechnungsformat geben. Dies bedeutet, dass für den Austausch bestehender Formate, die nicht mit der CEN-Norm konform sind (z. B. EDIFACT, VDA, X12, TRADACOM usw.), die Zustimmung aller Empfänger eingeholt werden muss. EDIFACT wird wahrscheinlich verwendet werden können, solange das Format mit der CEN-Norm interoperabel ist.
Der Absender einer elektronischen Rechnung, die mit der CEN-Norm konform sind, benötigt nicht die Zustimmung des Empfängers der elektronischen Rechnung, um diese zu versenden. Eine nicht mit der CEN-Norm konforme elektronische Rechnung hat die gleiche rechtliche Einstufung wie eine Papierrechnung: Sie wird in die Kategorie "Sonstige Rechnungen" eingeordnet. Ausnahmen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung werden derzeit für Kleinbetragsrechnungen unter 250 € nach § 33 UStDV und für Reisebelege nach § 34 UStDV diskutiert.
Für den digitalen Versand von Rechnungen reicht ein PDF-Dokument nicht mehr aus - als richtige elektronische Rechnungen zählen bald nur noch solche, die als strukturierter Datensatz ausgetauscht und ausgelesen werden können.
XRechnung ist ein von deutschen Behörden definiertes XML-basiertes Format, dessen Verwendung in einigen Bundesländern obligatorisch ist. Zudem wird es häufig auch bei dem Austausch von elektronischen Rechnungen zwischen Unternehmen verwendet.
ZUGFeRD ist ein XML-basiertes Format inklusive PDF-Datei und wurde vom Forum elektronische Rechnung Deutschland (FeRD) für Rechnungen entwickelt. Aktuell gibt es keine Pflicht zur Nutzung von ZUGFeRD, allerdings ist es durchaus bei vielen privaten Unternehmen in Deutschland in Gebrauch.
Lesen Sie mehr zu XRechnung, ZUGFeRD & Co. und erfahren Sie, wie Sie elektronische Rechnungen im korrekten Format ausstellen.
Lernen Sie alles über die technischen Begrifflichkeiten für E-Rechnungsstellung in Deutschland:
Das Pan-European Public Procurement OnLine (PEPPOL)-Verzeichnis fungiert wie ein Telefonbuch, in dem Unternehmen nachschlagen können, wie und mit welchem Rechnungsformat man andere Unternehmen und öffentliche Einrichtungen erreichen kann. Es handelt sich dabei nicht um eine separate Plattform, sondern um eine virtuelle Infrastruktur, in bestehende E-Invoicing-Lösungen integriert werden kann, um sie zwischen den unterschiedlichen E-Rechnung-Systemen in Europa interoperabel zu machen.
Comarch ist eingetragener PEPPOL Access Point und hat als eines der ersten Unternehmen erfolgreich Dokumente über OZG-RE bzw. PEPPOL zugestellt.
Schritt für Schritt verabschieden immer mehr deutsche Bundesländer eine E-Rechnung-Pflicht. Erfahren Sie, welche Bundesländer und ab wann diese gilt. Erhalten Sie außerdem Informationen zu den obligatorischen EDI Formaten und Plattformen eines speziellen Bundeslandes, indem Sie dieses anklicken.
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) seit 27.11.2020
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) seit 01.01.2022
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) seit 01.01.2022
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) ab 01.04.2023
E-Invoicing-Pflicht an den öffentlichen Sektor (B2G) ab 18.04.2024
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
zERIKA
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
Kooperation mit der Plattform des Landes Rheinland-Pfalz ZRE RLP
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
dezentral
Format:
XRechnung und alle anderen Datenaustauschformate, wenn sie den Anforderungen der europäischen Norm EN 16931 entsprechen
Plattform:
OZG-RE
Für weitere Informationen zu den Vorgaben der einzelnen Bundesländer – auch in Bezug auf Bundesländer, welche bisher noch keine Pflicht eingeführt haben – kontaktieren Sie gern unsere Experten.
Die Leitweg-ID ist ein Identifikator eines Rechnungsempfängers. Sie besteht aus unterschiedlichen Komponenten. Somit sind aus der Leitweg-ID verschiedene Informationen zu entnehmen.
Wenn Sie Rechnungen an öffentliche Institutionen stellen wollen, werfen Sie einen Blick auf die ersten Ziffern der Leitweg-ID. Hieraus können Sie die Kennzahl des Bundes bzw. der Bundesländer ablesen. Eine Aufschlüssellung dieser Kennzahlen finden Sie in den folgenden FAQ. So finden Sie heraus, über welches E-Rechnungsportal die Rechnungsstellung erfolgen muss.
Darüber hinaus lassen sich noch weitere Informationen aus der Leitweg-ID ableiten, mit denen die Suche in Ihrem ERP-System optimiert werden kann.
Sie sind auf der Suche nach einer bestimmten Leitweg-ID? Informieren Sie uns gern darüber und wir nehmen Ihnen die Suche ab.
02 – Hamburg
03 – Niedersachsen
04 – Bremen
05 – Nordrhein-Westfalen
06 – Hessen
07 – Rheinland-Pfalz
08 – Baden-Württemberg
09 – Bayern
10 – Saarland
11 – Berlin
12 – Brandenburg
13 – Mecklenburg-Vorpommern
14 – Sachsen
15 – Sachsen-Anhalt
16 – Thüringen
99 – Verwaltungseinheiten des Bundes, abhängig davon welche Zahl nach der 99 steht, ist die Rechnung über ZRE oder OZG zu stellen
Die Bundesländer sind nicht verpflichtet, eine Leitweg-ID zu nutzen. In der Praxis ist dies jedoch aktuell der Fall.
Nein, es gibt kein zentrales Register. Allerdings sind die Behörden für gewöhnlich anhand ihrer Leitweg-ID im PEPPOL Netzwerk zu finden.
Sie erhalten die Leitweg-ID von Ihrem Kunden, sodass diese in Ihrem ERP-System hinterlegt werden kann.
Ob die Leitweg-ID auf einer Rechnung zu finden sein muss ist abhängig von der Regelung des jeweiligen Bundeslandes. Bei Rechnungen an Behörden des Bundes sind Sie verpflichtet, die Leitweg-ID auf jeder Rechnung zu vermerken.
Ja, die meisten Rechnungsplattformen sind an das PEPPOL-Netzwerk angebunden. Gern prüfen wir für Sie anhand der Leitweg-ID Ihrer Kunden, ob diese über das PEPPOL-Netzwerk erreichbar sind.
Die sogenannte CEN-Norm, bzw. die EN 16931 ist eine Serie von Standards, die ein semantisches Datenmodell der Kernelemente einer elektronischen Rechnung definiert. Das Datenmodell wurde für die Syntaxen UBL 2.1 und CII (Cross Industry Invoice) spezifiziert.
Es gibt mehrere Formate, bzw. standarisierte Darstellung der CEN-Semantik in eine der beiden CEN-Syntaxen. Realistisch zu erwarten in Deutschland, abgesehen von der Reinform, sind die XRechnung (CIUS und Extension), Peppol BIS 3.0. sowie ZUGFeRD in den Versionen 2.0 bis 2.3.
Papierrechnungen dürfen ist Ende 2026, bzw. bis Ende 2027 (für Rechnungsteller mit eine Vorjahresumsatz von maximal 800 000 EUR) weiterhin gestellt werden.
Elektronische Rechnungen die nicht CEN-konform sind, dürfen bis Ende 2026, bzw. 2027 (für Rechnungsteller mit eine Vorjahresumsatz von maximal 800 000 EUR) mit Zustimmung des Empfängers gestellt werden.
Der EDI-Austausch, bei dem keine Extraktion der erforderlichen Informationen in ein Format erfolgt, das der europäischen Norm entspricht oder mit dieser interoperabel ist, ist bis Ende 2027 möglich.
Auch in anderen Geschäftsbeziehungen haben Sie spezielle Anforderungen an den Austausch elektronsicher Rechnungen zu erfüllen?
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