Die XRechnung verursachte Probleme bei der Differenzbesteuerung, zum Beispiel bei der Altteilsteuer. Hier widersprach die KoSIT-Lösung den eigens festgelegten Validierungsregeln. Dies stellte Unternehmen mit KfZ- und Produktionsschwerpunkt vor große Herausforderungen. Der IT-Anbieter Comarch hat in einem globalen E-Invoicing-Projekt MAN Truck & Bus SE eine Lösung dafür gefunden und zeigt, wie Sie die Buchung der Umsatzsteuer für Altteile korrekt umsetzen.
Die von der Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) vorgegebene Lösung zur Angabe der Altteilsteuer in der XRechnung widersprach den durch die Behörden festgelegten Geschäftsregeln von XRechnungen. Als Resultat wurden Rechnungen abgelehnt.
Comarch hat eine Lösung entwickelt, welche die Altteilsteuer in XRechnungen korrekt erfassen und validieren kann. In einem globalen E-Invoicing-Projekt mit der MAN Truck & Bus SE wurde diese Übergangslösung umgesetzt. So können Unternehmen aus der Automotive-Branche die Altteilsteuer auf Umsätze schon jetzt korrekt in der XRechnung vermerken, bis die Behörden ihre Vorgaben in Bezug auf diese Umsatzsteuer anpassen und eine korrekte Validierung möglich machen.
Die Koordinierungsstelle für IT-Standards (KoSIT) listete auf ihrer Website im Bereich FAQs auch die Frage, wie Fälle von Differenzbesteuerung (zum Beispiel die Altteilsteuer) in einer XRechnung abgebildet werden kann.
Laut der Antwort auf diese Frage sollte die Differenzbesteuerung nach § 25a UStG mittels einer separaten Rechnungszeile abgebildet werden. Dabei sollte für die Rechnungszeile der Differenzbesteuerung aus der Codeliste UNTDID 5305 unter zusätzlicher Beachtung der entsprechenden Geschäftsregeln (BR-E-1 bis BR-E-10) das Umsatzsteuermerkmal E („Exempt from VAT“) gewählt werden. Der Hinweis auf die Differenzbesteuerung sollte in BG-1 INVOICE NOTE übermittelt werden.
Es war nicht klar, wie dies umgesetzt werden sollte, denn falls (laut BR-E-5) die „INVOICE LINE“ (BG-25), in der „Invoiced item VAT category code“ (BT-151) den Wert „Exempt from VAT“ hat, musste „Invoiced item VAT rate“ (BT-152) gleich „0“ sein. Dies konnte im Falle der Altteilsteuer nicht so sein, denn der Steuersatz ist nicht gleich „0“. Comarch hat mit der KoSIT Kontakt aufgenommen, auf diesen Fehler hingewiesen und die Antwort bekommen, dass dieser Abschnitt von den FAQs entfernt wird und das BMF bezüglich einer Lösung des Problems kontaktiert werden soll. Insofern steht eine Behebung weiterhin aus – der Fehler ist jedoch offensichtlich.
Die Problematik mit dem Tax Category Code ist aber nicht die einzige Schwierigkeit, welche die Altteilsteuer mit sich bringt.
Das zweite Problem wird deutlich, wenn man sich vor Augen führt, wie die Steuer berechnet wird.
Die Altteilsteuer entspricht der aktuellen vollen Umsatzsteuer auf die Bemessungsgrundlage, die nach § 10 Abs. 2 Satz 2 UStG zu ermitteln ist. Die Bemessungsgrundlage ist ein Durchschnittswert, der mit 10% des Listenpreises des gleichwertigen Neuteils (ohne Nachlässe und ohne Umsatzsteuer) definiert ist.
Da die Bemessungsgrundlage für das Altteil als Durchschnittswert und mit 10 % des Listenpreises des gleichwertigen Neuteils definiert wird, muss in einer separaten Rechnungszeile die Umsatzsteuer auf den Wert des Altteils ermittelt werden (bzw. 19% von 100 EUR). Bis zu diesem Punkt stehen alle Vorgänge im Einklang mit der Empfehlung der KoSIT. Nun entsteht aber das Problem, dass der komplette Nettowert schon besteuert ist und wir dies nicht wirklich wiederholen könnten, ohne dass wir den Netto-Gesamtwert verfälschen, da wir ihn in einer neuen Zeile um die „fiktive” Bemessungsgrundlage für das Altteil erhöhen müssten.
Vor dieser Problematik stehen nun zahlreiche Unternehmen, schließlich betrifft die Altteilsteuer sowohl Automotive - als auch Produktionsunternehmen, die Produkte herstellen, bei denen irgendwann ein Austausch von einzelnen Teilen erfolgen muss.
Falls Sie ebenfalls von diesem Problem betroffen sind, kontaktieren Sie uns gern!
„Comarch hat die hohen Qualitätsanforderungen von MAN in jeder Hinsicht erfüllt. Dabei hat Comarch EDI als flexible und skalierbare IT-Lösung für den Dokumentenaustausch ebenso überzeugt wie das tiefgreifende technische Know-how und die rechtliche Expertise des Projektteams. Mit Comarch kann unser globales Projekt erfolgreich und schnell abgewickelt werden.“ Lena Paul | Abteilungsleiterin MAN Truck & Bus SE
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