Aktuelles zur elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland: ZUGFeRD-Version 2.3 und neue Richtlinien des BMF

Deutschland verbessert sein Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung durch aktuelle Updates, darunter eine neue Version des ZUGFeRD-Formats und detaillierte Richtlinien des Bundesministeriums der Finanzen (BMF) zu den kommenden Anforderungen an die E-Rechnung.

ZUGFeRD-Version 2.3 verbessert Kompatibilität mit französischen Standards

Am 18. September 2024 stellte das FeRD (Forum elektronische Rechnung Deutschland) in Zusammenarbeit mit dem französischen Forum FNFE-MPE (Forum National de la Facture Electronique et des Marchés Publics Electroniques - Nationales Forum für die elektronische Rechnung und das elektronische Beschaffungswesen) die ZUGFeRD-Version 2.3 vor.

Dieses aktualisierte hybride Format der E-Rechnung soll die Interoperabilität mit den Anforderungen zum B2B-E-Invoicing in Frankreich unterstützen, indem dem EXTENDED-Profil neue Elemente hinzugefügt werden.

Benutzern des EXTENDED-Profils wird dringend empfohlen, auf Version 2.3 zu aktualisieren, insbesondere da es nun Rundungsungenauigkeiten zulässt – eine Funktion, die in früheren Versionen nicht vorhanden war und dazu beiträgt, grenzüberschreitende Rechnungsprozesse zu optimieren.

Aktuelle Informationen zur E-Rechnungs-Pflicht

Am 15. Oktober 2024 veröffentlichte das Bundesministerium der Finanzen die endgültige Fassung seines Leitfadens zur E-Rechnungs-Pflicht, der wesentliche Klarstellungen für Steuerpflichtige bei der Vorbereitung auf die Einhaltung der Vorschriften enthält.

Die neuesten Aktualisierungen in der endgültigen Fassung umfassen:

  • Bildspeicheranforderung: Hybride Rechnungen mit Bilddaten, wie z. B. Buchungsbelege, müssen in ihrer Originalform gespeichert werden, um die Anforderungen an die Steuerdokumentation zu erfüllen.
  • Erläuterung zu E-Mail und Mailbox: Steuerpflichtige sind nicht mehr verpflichtet, ein separates elektronisches Postfach für den Empfang von E-Rechnungen einzurichten; eine bestehende E-Mail-Adresse reicht ab dem 1. Januar 2025 für die Einhaltung der Vorschriften aus.
  • Zusätzliche Option für das Rechnungsformat: PEPPOL BIS wird nun als akzeptables europäisches Format für die E-Rechnung anerkannt, anstelle des zuvor erwähnten italienischen FatturaPA, wodurch die deutschen Anforderungen an die breiteren europäischen Standards angepasst werden.

Diese Aktualisierungen stellen einen wichtigen Schritt für den Übergang Deutschlands zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung dar, die mit dem Inkrafttreten der Empfangspflicht ab 1. Januar 2025 beginnt.

Mit Comarch als Bindeglied zu den Regierungsbehörden bleiben B2B-Unternehmen auf dem Laufenden in Bezug auf die konkrete Auslegung der rechtlichen und technischen Anforderungen und schaffen so die Grundlage für die effiziente Implementierung der E-Rechnung.

Lesen Sie mehr über die Verpflichtung zur E-Rechnung in Deutschland und wenden Sie sich für weitere Informationen und Unterstützung bei der Einhaltung der Vorschriften noch heute an unser Expertenteam:

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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