Weiteres deutsches Bundesland führt E-Invoicing-Plicht im B2G-Bereich ein
Deutschland ist einer der Staaten, in denen die elektronische Rechnungsstellung regional unterschiedlich geregelt ist. Eine Vereinheitlichung der E-Invoicing-Pflicht durch Einführung des CTC-Modells ist für die Zukunft zwar geplant, doch noch bestehen Unterschiede in der Gesetzgebung der einzelnen Bundesländer.
E-Invoicing-Pflicht im B2G-Bereich
Die Behörden Mecklenburg-Vorpommerns kündigten an, dass elektronische Rechnungsstellung für B2G-Transaktionen ab 1. April 2023 Pflicht sein wird. Erfolgen soll sie wie gehabt über die OZG-RE-Plattform, die hierfür bereits seit dem 18. April 2020 zur Verfügung steht.
Mit Hilfe der OZG-RE-Plattform können elektronische Rechnungen an die Landesbehörden Mecklenburg-Vorpommerns übermittelt werden. Die formale Richtigkeit der Rechnungen wird dabei automatisch von der Plattform geprüft.
Anschließend werden sie der jeweiligen Behörde mittels Leitweg-ID zur Verfügung gestellt. Die Leitweg-ID wird dem Rechnungsaussteller vom Rechnungsempfänger mitgeteilt und muss auf der Rechnung angegeben werden.
Übertragungskanäle für die Rechnungsstellung
Die OZG-RE-Plattform bietet folgende Kanäle für die Rechnungsübermittlung:
- Ausfüllen eines Rechnungsformulars in einer Webanwendung
- Hochladen der Rechnungsdatei
- Webservices/IT-Schnittstelle
- E-Mail-Versand an die OZG-RE-Plattform Mecklenburg-Vorpommerns