ViDA E-Invoicing: VAT in the Digital Age (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter)
Nach mehreren Terminverschiebungen hat die EU-Kommission am 8. Dezember 2022 den Richtlinienentwurf ViDA – „VAT in the Digital Age“ (Umsatzsteuer im digitalen Zeitalter) – veröffentlicht. Der ViDA-Entwurf enthält Änderungen zu den drei folgenden EU-Verwaltungsakten: Richtlinie 2006/112/EG des Rates über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem, Durchführungsverordnung (EU) Nr. 282/2011 des Rates zur Festlegung von Durchführungsvorschriften zur Richtlinie 2006/112/EG und Verordnung (EU) Nr. 904/2010 des Rates über die Zusammenarbeit der Verwaltungsbehörden und die Betrugsbekämpfung auf dem Gebiet der Mehrwertsteuer.
In ViDA vorgesehener Zeitrahmen
Der kürzlich veröffentlichte ViDA-Entwurf enthält folgende Änderungen:
- Ab Januar 2024 wird E-Invoicing zum Standardverfahren für den Austausch von Rechnungen; die Zustimmung des Rechnungsempfängers wird somit nicht mehr erforderlich sein
- Ab Januar 2024 wird eine neue Definition für elektronische Rechnungen eingeführt – demnach werden ausschließlich Dateien mit einer bestimmten Struktur als elektronische Rechnungen anerkannt
- Der Inhalt elektronischer Rechnungen wird um obligatorische Zahlungsangaben erweitert
- Ab 2028 wird es eine elektronische Meldepflicht (Digital Reporting Requirement, DRR) geben, nach der innergemeinschaftliche Transaktionen nahezu in Echtzeit steuerlich gemeldet werden müssen
- EU-Mitgliedstaaten benötigen keine Ausnahmeregelung mehr für die Einführung einer E-Invoicing-Pflicht
Vor Umsetzung der Änderungen zu den vorgesehenen Daten werden öffentliche Konsultationen stattfinden. Sofern diese positiv ausfallen, werden die geplanten E-Invoicing-Anpassungen ab 2024 gravierende Änderungen für nahezu alle europäischen Steuerzahler mit sich bringen, wobei die Änderungen 2028 final erfolgen.
Strukturierte elektronische Rechnungen
Die wichtigste E-Invoicing-Änderung, die im Januar 2024 eingeführt wird, betrifft die Definition der elektronischen Rechnung in der Mehrwertsteuer-Systemrichtlinie (2006/112/EG), die entsprechend der Richtlinie 2014/55/EU des Europäischen Parlaments über die elektronische Rechnungsstellung bei öffentlichen Aufträgen angepasst wurde. Die Neuregelung sieht ausschließlich strukturierte elektronische Rechnungen vor; PDF-Dateien werden nicht mehr akzeptiert.
Gleichzeitig wird E-invoicing in allen Mitgliedstaaten zum Standard. Dementsprechend ist die Zustimmung des Rechnungsempfängers zum Erhalt elektronischer Rechnungen nicht länger erforderlich.
Digitalisierung der Umsatzsteuer – VAT in the Digital Age
Um die Digitalisierung im Bereich der Rechnungsstellung voranzutreiben, können die Mitgliedstaaten künftig eine E-Invoicing-Pflicht einführen, ohne dafür eine Ausnahmeregelung beantragen zu müssen, wie es bisher der Fall war. Allerdings ist diese Änderung an eine Bedingung geknüpft: die Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen sind nicht an eine vorherige obligatorische Autorisierung bzw. Prüfung seitens der Steuerbehörden gebunden. Da dadurch die Einführung klassischer Clearance-Modelle entfällt, wird denjenigen Ländern, die bereits eine E-Invoicing-Pflicht nach Genehmigung durch die Europäische Kommission und gemäß den bisherigen Anforderungen umgesetzt haben, mehr Zeit für die Anpassung ihrer Modelle an die jüngsten Richtlinien eingeräumt. Der ViDA-Entwurf geht davon aus, dass die Umsetzung der Anpassungen spätestens 2028 abgeschlossen sein wird.