Gesetzesänderung in Estland: Einheitliches Standardformat für elektronische Rechnungen ab 2025
Die estnische Regierung verabschiedete die endgültige Fassung ihrer neuesten Gesetzesänderung zum Rechnungslegungsgesetz über die elektronische Rechnungsstellung, die voraussichtlich 2025 in Kraft treten wird.
Mit der vorgeschlagenen umfassenden Änderung sollen die estnischen Vorschriften für die elektronische Rechnungsstellung an die neuesten Trends angepasst werden. Insbesondere wird ein Standard-Rechnungsformat nach EN 16931 eingeführt, wobei die Möglichkeit besteht, ein anderes maschinenlesbares Format zu verwenden, sofern der Aussteller und der Empfänger der Rechnung dies vereinbaren.
Der Gesetzentwurf enthält auch Bestimmungen zur Einführung einer Verpflichtung für Verkäufer, Rechnungen auf Anfrage des Käufers auszustellen. Wenn es keine Einigung über das Format gibt, sollte die Rechnung der Norm EN 16931 entsprechen. Die Behörden betonten, dass sie die Verwendung früherer oder künftiger elektronischer Rechnungsformate nicht verbieten, falls sich die Parteien auf deren Verwendung einigen. Wenn der Gesetzentwurf in seiner jetzigen Form verabschiedet wird, soll die Verpflichtung am 1. Januar 2025 in Kraft treten.
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