Spanien führt Pflicht zur elektronischen Rechnungsstellung ein
Spanien beginnt mit der Einführung einer E-Invoicing-Pflicht. Am 29. September 2022 veröffentlichte der spanische Kongress im Gesetz- und Amtsblatt des spanischen Staates, dem „Boletín Oficial del Estado“, ein entsprechendes Gesetz. Das Gesetz „Crea y Crece“ (Gesetz zur Gründung und zum Wachstum von Unternehmen) umfasst unter anderem die verpflichtende elektronische Rechnungsstellung.
Das Gesetz soll spanischen Unternehmen sowohl Gründung als auch Wachstum und täglichen Betrieb nach der Corona-Pandemie erleichtern. Eine der wichtigsten Bestimmungen dieses Gesetzes ist die Einführung von Vorschriften zur obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung für B2B-Transaktionen.
Im September 2022 begann die spanische Regierung mit der sechsmonatigen Ausarbeitung von technischen Spezifikationen und Vorschriften (dem sogenannten „regulatory development“).
Die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung erfolgt schrittweise unter Berücksichtigung des Umsatzes der Steuerzahler und hängt vom Zeitpunkt der Genehmigung der regulatorischen Entwicklung ab.
E-Invoicing-Pflicht kommt in Stufen
Folgendes Vorgehen ist als sehr wahrscheinlich anzunehmen:
- Steuerzahlende Unternehmen mit einem Umsatz von mehr als 8 Mio. EUR:
Anfang 2024 (ein Jahr nach Genehmigung der Verordnung). - Alle übrigen Unternehmen:
Anfang 2025 (zwei Jahre nach Verabschiedung der Verordnung).
Dabei ist zu beachten, dass die spanische Regierung verpflichtet ist, bei der Europäischen Kommission eine Abweichung von den Artikeln 218 und 232 der Richtlinie 2006/112/EG des Rates vom 28. November 2006 über das gemeinsame Mehrwertsteuersystem zu beantragen.
Herausforderungen
Aktuell existieren mehrere E-Invoicing-Plattformen je nach Region in Spanien. Theoretisch sollten diese interoperabel sein. In der Praxis ist das leider nicht der Fall, weshalb der IT-Hersteller und Dienstleister die EDI-Lösung Comarch Comarch EDI an drei Plattformen angebunden hat, um alle Regionen abzudecken. Es ist durchaus nicht ungewöhnlich, dass sich derartige Diskrepanzen der Gesetzgebung zur gelebten Realität ergeben. Für E-Invoicing-Dienstleister wie Comarch ist es tägliches Geschäft, sich um solche Fälle zu kümmern. Die Kunden von Comarch müssen lediglich eine Schnittstelle zu Comarch EDI einrichten, während sich der Anbieter dann selbständig um den Eingang und Ausgang von Rechnungen kümmert.
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