Rumänische Regierung genehmigt E-Invoicing-Pflicht ab 1. Januar 2024

Der rumänische Staatspräsident hat am Donnerstag, dem 26. Oktober 2023, das Dekret zur Verkündung des Gesetzes über einige haushaltspolitische Maßnahmen zur Sicherung der langfristigen finanziellen Nachhaltigkeit Rumäniens unterzeichnet. 

Das bedeutet, dass die rumänische Regierung grünes Licht für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung ab Anfang 2024 für in Rumänien ansässige Unternehmen und Unternehmen, die nicht in Rumänien ansässig aber für mehrwertsteuerlich registriert sind, gegeben hat.

 

Die Einführung dieser Verpflichtung wird in zwei Phasen erfolgen

Die erste Phase (Rechnungsmeldung in Echtzeit) wird zwischen dem 1. Januar und dem 30. Juni 2024 in Kraft treten und die obligatorische Meldung von Rechnungen in XML an RO e-Invoice innerhalb von 5 Arbeitstagen nach Rechnungsdatum beinhalten. Wichtig ist, dass es bis zum 30. März 2024 eine straffreie Frist geben wird.

Die Zweite Phase (vollständige Vorabklärung) wird ab 1. Juli 2024 in Kraft treten und zur Ausstellung von Rechnungen in Echtzeit über das elektronische Rechnungssystem RO e-Invoice verpflichten, bevor diese Rechnungen dem Empfänger zur Verfügung gestellt werden. Nur strukturierte Rechnungen werden als gültige Dokumente für Steuerzwecke behandelt.

 

Hervorzuheben ist, dass die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ab dem 1. Juli 2022 bereits für Steuerzahler gilt, die Geschäfte mit öffentlichen Einrichtungen machen (B2G) und solche, die Waren verkaufen, die als Produkte mit hohem steuerlichem Risiko eingestuft sind.

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