Rumänien erhält EU-Genehmigung für landesweite E-Invoicing-Pflicht

Mit der auf den 27. Juli 2023 datierten Ausnahmeregelung der Europäischen Kommission wurde Rumänien ermächtigt, die Einführung des obligatorischen B2B-Systems für die elektronische Rechnungsstellung fortzuführen. 

Die Entscheidung erlaubt eine E-Invoicing-Pflicht ab 1. Januar 2024. Gemäß der Entscheidung der Europäischen Kommission gilt die Verpflichtung nur für inländische Transaktionen von Rechnungsausstellern und -empfängern, die auf rumänischem Staatsgebiet ansässig sind. Das bedeutet, dass ausländische Stellen sowie internationale Transaktionen von der Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung ausgenommen sind.

Bis heute wurden noch keine offiziellen Informationen über den Zeitplan für die Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung veröffentlicht. Das Gleiche gilt für das künftige E-Invoicing-System in Rumänien. Es wird jedoch erwartet, dass es auf der bestehenden RO e-factura-Plattform aufbaut und das derzeitige obligatorische RO_CIUS-Rechnungsformat, das der Norm EN 16931 entspricht, beibehält.

Seit dem 1. Juli 2022 ist in Rumänien die Ausstellung elektronischer Rechnungen unter bestimmten Umständen vorgeschrieben, nämlich bei B2G-Transaktionen sowie bei bestimmten B2B-Transaktionen mit Waren, die als „fiskalisch risikoreich“ gelten, darunter alkoholische Getränke, Brennstoffe, Mineralprodukte und landwirtschaftliche Erzeugnisse.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

Zum E-Book
 

Presseanfragen

richten Sie bitte an:
presse@comarch.de