Polen verschiebt Verpflichtung: Mehr Zeit für die Übermittlung von JPK-Dateien
Die Verpflichtung zur Übermittlung der einheitlichen Kontrolldatei JPK (Jednolity Plik Kontrolny) in Form von JPK_CIT und JPK_PIT an Steuerbehörden wird nicht wie geplant 2023 in Kraft treten.
Bereitstellung buchhalterischer Aufzeichnungen in elektronischer Form
Das polnische Finanzministerium hat auf die Bedenken einiger Großunternehmen reagiert und räumt ihnen mehr Zeit ein, sich auf die Einführung der Verpflichtung zur Bereitstellung buchhalterischer Aufzeichnungen in elektronischer Form vorzubereiten. Gemäß den Bestimmungen des polnischen Regierungsprogramms „Polski Ład“ [dt.: Polnische Ordnung] werden Unternehmen dazu verpflichtet, folgende Dokumente in elektronischer Form zu führen und in dieser Form an Steuerbehörden zu übermitteln:
- Geschäftsbücher
- Buch der Steuereinnahmen und -ausgaben
- Aufzeichnungen zu Erlösen
- Aufzeichnungen/Auflistungen materieller und immaterieller Werte (vereinfachte Steuerunterlagen)
Zeitplan für die Einführung
Die neuen Verpflichtungen werden schrittweise eingeführt und gelten zunächst für Großkonzerne:
- Ab 2024 gilt die Verpflichtung für die größten Steuerzahler, die der CIT-Steuer (Einkommenssteuer für juristische Personen; Körperschaftsteuer) unterliegen und deren steuerpflichtige Umsätze im Vorjahr den Betrag von 50 Mio. Euro überschritten haben
- Ab 2025 gilt die Meldepflicht für CIT-Steuerzahler (andere als die unter dem vorstehenden Punkt genannten) und PIT-Steuerzahler (Einkommenssteuer für natürliche Personen), die zur Übermittlung von JPK_VAT-Dateien verpflichtet sind
- Ab 2026 ist die Regelung für alle sonstigen CIT- und PIT-Steuerzahler verpflichtend
Unternehmer, die PIT-Steuer abrechnen, übermitteln die Daten an die Steuerbehörde im Laufe und am Ende des jeweiligen Jahres. Ähnliche Vorgaben enthält das polnische Gesetz in Bezug auf CIT-Steuerzahler (CIT-Gesetz).
Der entsprechende Entwurf wurde an den polnischen Präsidenten und den Senat zur Genehmigung weitergeleitet.