Elektronische Rechnungen werden in Polen verpflichtend - Präsident unterzeichnete das KSeF-Gesetz

Gemäß dem von Präsident Andrzej Duda am 7. August 2023 unterzeichneten KSeF-Gesetz sind Unternehmer ab dem 1. Juli 2024 verpflichtet, Rechnungen in elektronischer Form über das nationale elektronische Rechnungssystem (KSeF) auszustellen.

Mit der am Montag unterzeichneten Änderung des Mehrwertsteuergesetzes wird in Polen die Verpflichtung eingeführt, KSeF zu nutzen. KseF ist die zentrale staatliche Plattform für die Ausstellung, das Herunterladen und die Archivierung aller elektronischen Rechnungen. Dadurch werden die Steuerbehörden in der Lage sein, möglichen Steuerbetrug zu überprüfen und aufzudecken.

Derzeit ist die Nutzung des KSeF-Systems in Polen freiwillig, doch schon ab Juli 2024 wird eine landesweite E-Invoicing-Pflicht für fast alle polnischen Steuerzahler eingeführt. Steuerzahler, die von der Mehrwertsteuer befreit sind, werden sechs Monate später, am 1. Januar 2025, dieser Verpflichtung unterliegen. Umsätze mit Verbrauchern (B2C) sind von der KSeF ausgenommen.

Wie Sie sehen, bleibt immer weniger Zeit für die Analyse, Bedarfsermittlung, Umsetzung und Anpassung der individuellen Lösungen, die Unternehmen einsetzen. Solch Lösungen für elektronischen Datenaustausch müssen an die behördlichen Anforderungen angepasst sein. Daher empfiehlt sich eine EDI-Lösung, die bereits KseF-konform ist wie Comarch E-Invoicing.

E-Invoicing Atlas

Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

 E-Invoicing Atlas
  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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