Die E-Reporting-Verpflichtung in Frankreich – B2C
In Frankreich ansässige, mehrwertsteuerpflichtige Unternehmen werden zum E-Reporting von Transaktionen verpflichtet, die im B2C Bereich stattfinden, d. h. mit einer nicht steuerpflichtigen Person (meist ein privater Käufer – französisch, europäisch oder nicht-europäisch).