KSeF-Beratungen in Polen: Zusammenfassung und zukünftige Pläne

Am 18. Juli 2024 hielten das polnische Finanzministerium (polnisch: Ministerstwo Finansów, abgekürzt MF) und die nationale Steuerverwaltung eine weitere Konsultationssitzung zu dem nationalen System für elektronische Rechnungen KSeF (Krajowy System e-Faktur) ab, bei der Vertreter des Finanzministeriums die bisherigen Vorgespräche über Lösungen zur Lockerung der Bedingungen für die obligatorische Nutzung von KSeF zusammenfassten.

Die Sitzung konzentrierte sich auf die Ausrichtung der weiteren Maßnahmen, einschließlich der Bestätigung des Zeitplans. Die Experten des Ministeriums präsentierten Lösungsvorschläge, wie das Ersetzen der KSeF-Umgebung durch eine Zielumgebung, die Implementierung von Anhängen und die Aktualisierung der Struktur der elektronischen Rechnung.

Vertreter des Ministeriums verdeutlichten, dass das Gesetzgebungsverfahren in zwei Phasen unterteilt ist. Die erste Stufe war die Verschiebung der verpflichtenden Einführung von KSeF auf den 1. Februar 2026. Die Diskussionen betrafen die zweite Phase des Gesetzgebungsverfahrens, in der das Ministerium ein schrittweises Inkrafttreten der obligatorischen Anwendung von KSeF plant:

  • 1. Februar 2026 für Unternehmen, deren Umsatz im Jahr 2025 einschließlich Steuern 200 Millionen PLN übersteigt,
  • 1. April 2026 für die übrigen Unternehmen.

Das technische Umfeld und die aktualisierten Vorschriften für die Einführung von KSeF sollen bis Ende 2024 vorbereitet werden. Bis dahin werden öffentliche Konsultationen zu einzelnen Bereichen im Zusammenhang mit KSeF durchgeführt. Dabei wird auch ein "Fahrplan" für die Implementierung neuer Funktionalitäten in den einzelnen Umgebungen diskutiert werden.

Ein neues FA(3)-Schema ist derzeit in der Entwicklung. Seine Struktur wird voraussichtlich im September dieses Jahres veröffentlicht und geprüft und soll Ende 2024 eingeführt werden. Das Ministerium versicherte, dass die Änderungen auf ein Minimum beschränkt werden sollen.  Darüber hinaus wird in einem ähnlichen Zeitrahmen eine völlig neue Anlagenstruktur veröffentlicht werden.

Während des Treffens fassten die Experten des Ministeriums auch die rechtlichen und geschäftlichen Leitlinien für die Vereinfachung des Systems zusammen, einschließlich der Verwendung eines Offline-Modus während der Übergangszeit und der Möglichkeit, Rechnungen bis zu 450 PLN außerhalb von KSeF auszustellen.

Die endgültige Form der Gesetzgebung, die ebenfalls nach dem Sommer erwartet wird, wird noch diskutiert. Insbesondere wurden Fragen im Zusammenhang mit Verbraucherrechnungen aufgeworfen, und es wird noch entschieden, ob solche Rechnungen fakultativ oder obligatorisch an KSeF übermittelt werden sollen. Die Sitzung bestätigte die Legitimität der Beibehaltung des Aufschubs bestimmter KSeF-Lösungen, wie z.B. des Aufschubs der Strafen für die Nichtanwendung von KSeF.

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