Frankreich verschiebt E-Invoicing-Verpflichtung: Widerstand gegen Juli 2024 – PDP geht weiter
Am 28. Juli 2023 kündigte die französische Regierung eine Verzögerung bei der Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung und des elektronischen Berichtswesens an. Die E-Invoicing Einführung in Frankreich, die ursprünglich für den 1. Juli 2024 geplant war, wird verschoben. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf die Einwände von Unternehmen und Softwareanbietern gegen die zu kurze Vorbereitungszeit. Diese Schlussfolgerungen sind das Ergebnis von Konsultationen mit Berufsverbänden, Unternehmen und Softwareherstellern, die in der ersten Hälfte des Jahres 2023 durchgeführt wurden.
Die französische Steuerreform, die in der Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnungsstellung gipfeln soll, zielt unter anderem darauf ab, die Wettbewerbsfähigkeit der Unternehmen durch die Verringerung des Verwaltungsaufwands und die Steigerung der Produktivität infolge der Dematerialisierung zu stärken. Darunter versteht man eine Verringerung von Stoffströmen. Darüber hinaus werden die Vorteile der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung und der elektronischen Berichterstattung dank der Vorausfüllung der Erklärungen auf lange Sicht in der Vereinfachung der MwSt.-Meldepflichten der Unternehmen liegen.
Das Datum des Aufschubs wird im Rahmen der Vorbereitungen zur Verabschiedung des Haushaltsgesetzes für 2024 festgelegt. Gleichzeitig wird der Zertifizierungsprozess der Dematerialisierungsplattformen privater Partner (PDP) nicht unterbrochen, sondern wie zuvor angenommen fortgesetzt.
Es gibt auch weitere aktuelle Information über die E-Rechnungspflicht in Deutschland