EU-Kommission plant Vereinheitlichung von E-Invoicing und Echtzeit-Reporting
Die EU plant neue Regelungen zu E-Invoicing: Im Januar 2022 startete die EU-Kommission in den Mitgliedstaaten eine öffentliche Konsultation zum Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter. Die wichtigsten Erkenntnisse hat Comarch für Sie zusammengetragen.
Im Januar 2022 startete die EU-Kommission in den Mitgliedstaaten eine öffentliche Konsultation zum Thema Mehrwertsteuer im digitalen Zeitalter, um sich ein Bild von den Erwartungen der Teilnehmer hinsichtlich gesetzlicher Anpassungen an den digitalen Wandel zu machen. Der Aktionsplan der EU-Kommission sieht außerdem vor, neue Technologien verfügbar zu machen, um Steuerbehörden bei der Bekämpfung von Steuerbetrug zu unterstützen. Die Konsultation endete am 5. Mai.
Ergebnisse der Mehrwertsteuer-Konsultation
Knapp 200 Teilnehmer äußerten sich im Rahmen der Konsultation. Bei ihnen handelte es sich überwiegend um Großunternehmen (250+ Mitarbeiter). Die meisten Teilnehmer (54 Unternehmen) fanden sich in Deutschland, dicht gefolgt von Belgien (29 Teilnehmer), Italien (18) und Frankreich (12).
Angesichts der aktuellen Lage in der EU bewertete die Mehrheit der Teilnehmer den Effekt der digitalen Meldepflicht auf den gegenwärtigen Geschäftsbetrieb als negativ. Dies bezieht sich auch auf das SII in Spanien, die Rechnungsmeldung in Ungarn, den E-Invoicing-Prozess im Allgemeinen, EG-Verkaufslisten usw.
Die überwiegende Mehrheit der Konsultationsteilnehmer kritisierte die derzeit fehlende Anleitung seitens der EU hinsichtlich der Umsetzung der digitalen Meldepflicht sowie die daraus resultierende Uneinheitlichkeit und Bruchstückhaftigkeit der Regelungen, die unnötigen Kosten für international agierende Unternehmen und die geschäftliche Unsicherheit.
Mehr als zwei Drittel der Unternehmen sehen eindeutigen Handlungsbedarf auf EU-Ebene, um die breitere Umsetzung der Mehrwertsteuermeldepflicht und des E-Invoicings sicherzustellen, insbesondere durch die Einführung EU-weiter Richtlinien, zumindest (fürs Erste) mit Wirkung für Transaktionen innerhalb der EU. Die Systeme der einzelnen Mitgliedstaaten sollten außerdem verpflichtend eine gemeinsame Basis nutzen, um der weiteren Fragmentierung entgegenzuwirken. Des Weiteren will man in den Mitgliedstaaten nicht mehr um Genehmigung bitten müssen, um im eigenen Land eine E-Invoicing-Pflicht für den B2B-Bereich einführen zu dürfen.
Weitere Pläne im Zusammenhang mit E-Invoicing
Bis Ende 2022 sollen Änderungen an der Mehrwertsteuerrichtlinie vorgenommen und dabei auch die Stimmung und die Kritikpunkte der Konsultationsteilnehmer berücksichtigt werden. Folgende Forderungen des Europaparlaments gegenüber der EU-Kommission verschafften Unternehmen zusätzliches Gehör:
Unverzügliche Schaffung eines gemeinsamen, EU-weit einheitlichen E-Invoicing-Standards (bis 2022), um die Kosten im Zusammenhang mit der Einführung verschiedener, uneinheitlicher Systeme in den einzelnen Mitgliedstaaten zu reduzieren.
Klärung der Bedeutung der elektronischen Rechnungsstellung für die Steuermeldung in Echtzeit.
Erwägung der Möglichkeit, bis 2023 graduell eine EU-weite E-Invoicing-Pflicht einzuführen, mit Fokus auf die deutliche Senkung der Umsetzungskosten, insbesondere für KMU. Die Rechnungsstellung sollte einzig über staatlich betriebene/zertifizierte Systeme verwaltet werden, die vollständigen Datenschutz bieten.
In Anbetracht all dessen kann davon ausgegangen werden, dass die nächsten Monate zahlreiche Veränderungen in Sachen Mehrwertsteuer sowie reichlich Arbeit für Anbieter von E-Invoicing-Lösungen und insbesondere für international agierende Unternehmen bereithalten werden.