Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien wird voraussichtlich im Sommer 2025 eingeführt

Die spanischen Behörden wollten ursprünglich bereits im Januar 2025 eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich einführen. Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Bildung einer neuen Regierung ist es jedoch zunächst notwendig, offiziell die entsprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da ein solcher Schritt gewährleistet, dass die obligatorische einjährige Wartezeit bis zum Inkrafttreten des E-Invoicing-Mandats eingehalten wird.

Trotz des erwarteten Aufschubs will Spanien die Verpflichtung in zwei Phasen einführen. In der ersten Phase sollen größere Unternehmen zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich verpflichtet werden und nach einem Abstand von 12 Monaten sollen dann auch kleinere Unternehmen einbezogen werden.

Wenn die neue Regierung Sánchez nicht in den nächsten Monaten ein entsprechendes Gesetz vorlegt, scheint sich allerdings die Einführung der E-Invoicing-Pflicht in Spanien in einem realistischen Szenario bis zum Sommer 2025 zu verzögern.

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