Einführung von B2G-E-Invoicing in Luxemburg
In Luxemburg sind öffentliche Behörden der zentralen Regierungsebene seit dem 18. April 2019 verpflichtet, elektronische Rechnungen zu empfangen und zu verarbeiten. Für Behörden der lokalen Regierungsebene (vorrangig Kommunen) wurde die Pflicht zum Empfang und zur Verarbeitung von E-Rechnungen ein Jahr später, am 18. April 2020, eingeführt.
Umsetzung der elektronischen Rechnungsstellung in Luxemburg
Im Mai 2022 wurde die elektronische Rechnungsstellung für die ersten Lieferanten der öffentlichen Verwaltung Pflicht.
In Abhängigkeit von der Unternehmensgröße wird die E-Invoicing-Pflicht in drei Phasen eingeführt:
- 18. Mai 2022 – große Unternehmen
- 18. Oktober 2022 – mittlere Unternehmen
- 18. März 2023 – kleine und neu gegründete Unternehmen
Die Liste der großen und mittleren Unternehmen, die bereits seit dem 18. Mai bzw. 18. Oktober 2022 zur Ausstellung und Übermittlung elektronischer Rechnungen an die öffentliche Verwaltung verpflichtet sind, finden Sie hier.
Abwicklung des E-Invoicing in Luxemburg
Elektronische Rechnungen werden in Luxemburg über das Peppol-eDelivery-Netzwerk eingereicht und empfangen. Jede E-Rechnung muss dem europäischen Standard EN 16931 entsprechen und in einem der folgenden Formate vorliegen:
XML UBL
XML UN/CEFACT CII
Für die vorschriftsgemäße Ausstellung und Übertragung elektronischer Rechnungen über Peppol stehen den Unternehmen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
- Anmietung eines PEPPOL Access Point
- Einrichtung eines eigenen PEPPOL Access Point
- Nutzung einer Rechnungs- oder Buchhaltungssoftware (ERP-System)
Im B2B-Bereich bleibt die elektronische Rechnungsstellung weiterhin optional.