Einen Schritt näher an der elektronischen Rechnungsstellung in Deutschland

Der Bundestag hat am 23. Februar 2024 die Beschlussempfehlung für das Wachstumschancengesetz verabschiedet, das wesentliche Änderungen im Bereich der elektronischen Rechnungsstellung einführen wird. Allerdings muss der Bundesrat dem Gesetz noch zustimmen, damit es endgültig in Kraft treten kann. Die nächste Sitzung ist für den 22. März 2024 geplant.

Zuvor hatte ein Vermittlungsausschuss zwischen Bundestag und Bundesrat über die endgültige Ausgestaltung des heftig umstrittenen Gesetzes beraten.

Der Gesetzesentwurf sieht die Einführung der verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung zwischen 2025 und 2028 vor. Geplant ist eine schrittweise Einführung beginnend mit strukturierten elektronischen Rechnungen, die als Standardrechnungen ausgestellt werden sollen. Papierrechnungen und andere elektronische Rechnungen, einschließlich unstrukturierter Rechnungen (vorbehaltlich der Zustimmung des Empfängers), sollen noch zwei Jahre lang weiterhin ausgestellt werden können. Die schrittweise Einführung wird für Steuerpflichtige, die die Umsatzschwelle von 800 000 EUR nicht erreichen, sowie für EDI-Nachrichten, die nicht der europäischen Norm (EN 16391) entsprechen, ein weiteres Jahr fortgesetzt.

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