Die E-Rechnung in Deutschland: Entwurf der Verordnung für den B2B-Bereich veröffentlicht
In Vorbereitung auf die bevorstehende Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich hat das Bundesfinanzministerium am 13. Juni 2024 einen Verordnungsentwurf zur öffentlichen Stellungnahme veröffentlicht.
Am 1. Januar 2025 tritt eine Regelung in Bezug auf die Empfangsbereitschaft in Kraft. Ab diesem Datum müssen alle in Deutschland ansässigen Steuerzahler in der Lage sein, strukturierte elektronische Rechnungen für inländische B2B-Transaktionen zu empfangen.
Der Entwurf der Verordnung beinhaltet:
- Die aktuelle Gesetzeslage und die Umsetzung der Wachstumschancengesetzes
- Arten, Formate und Anforderungen für die Ausstellung elektronischer Rechnungen ab dem 1.Januar 2025
- Neue Kriterien für die maschinenlesbare strukturierte elektronische Rechnung nach der CEN-Norm EN 16931 oder entsprechend gegenseitigem Einvernehmen der Vertragspartner, um Sicherheit zu schaffen – mit einigen Ausnahmen für Beträge unter 250 €
- Die Zulassung von hybriden Formaten wie XRechnung und ZUGFerd
- Die Möglichkeit von Anhängen, um das Hinzufügen von Verträgen oder ähnliche Vereinbarungen zu erleichtern
- Die Klarstellung, dass die elektronische Übermittlung strukturierter elektronischer Rechnungen per E-Mail, über Portale oder Dienstanbieter erfolgen kann. Ein physischer Austausch z.B. mittels Flash-Laufwerke ist nicht zulässig. Die Einrichtung eines E-Mail-Postfachs für den Empfang und die Speicherung strukturierter elektronischer Rechnungen erfüllt die Anforderungen, welche ab Januar 2025 gelten.
- Überlegungen zum Vorsteuerabzug, da nur strukturierte elektronische Rechnungen, die die oben genannten Kriterien erfüllen, gültig sind
- Überlegungen zur Archivierung
- Übergangsstufen (siehe Tabelle unten)
Übergang zur verpflichtenden elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich in Deutschland
2024 | 2025 | 2026 | 2027 | 2028 | |
Papier | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt bei einem Umsatz <800.000 EUR | Nicht zulässig |
Strukturierte Rechnungen und interoperable Formate entsprechend der Vorgaben | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt | Erlaubt |
Andere interoperable Formate oder mögliche Extraktion entsprechend der CEN-Norm | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz |
Unstrukturierte elektronische Rechnungen (z.B. PDF) | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Erlaubt bei einem Umsatz <800.000 EUR | Nicht zulässig |
Unstrukturierte EDI-Rechnungen | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Vorbehaltlich der Akzeptanz | Nicht zulässig |
Deutsches Gesetz zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich nach Zustimmung des Bundesrats offiziell veröffentlicht
Deutschland hat das Wachstumschancengesetz nachdem der Bundesrat am 22. März zugestimmt hatte am 27. März 2024 offiziell verabschiedet. Dieses umfassende Gesetz zur Förderung der Wirtschaft, das zuvor vom Bundestag gebilligt wurde, sieht eine schrittweise Einführung der elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich zwischen 2025 und 2028 vor.
Es ist zu beachten, dass das deutsche Rahmenwerk für die elektronische Rechnungsstellung nur den Standard für inländische B2B-Rechnungen vorgibt. Das System umfasst noch nicht die behördliche Vorabprüfung oder die digitale Berichterstattung nach der Rechnungsstellung. Diese Aspekte werden voraussichtlich etwa 2030 mit den Anforderungen der EU-Direktive ViDA für die digitale Berichterstattung über innergemeinschaftliche Transaktionen eingeführt. Die derzeitigen deutschen Standards XRechnung und ZUGFeRD werden weiterverwendet, solange sie mit den neuen Vorschriften kompatibel sind.
EU-Rat befürwortet verpflichtende elektronische Rechnungsstellung in Deutschland
Der Rat der Europäischen Union billigte am 25. Juli den von der Europäischen Kommission gestellten Antrag Deutschlands, die elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich verbindlich einzuführen.
Die Europäische Kommission hatte diesen Antrag im Juni unterstützt und Deutschland ermächtigt, von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie, welche Rechnungen in Papierform vorschreibt, abzuweichen. Deutschland darf die elektronische Rechnungsstellung bis Ende 2027 durchsetzen, danach wird eine Überprüfung stattfinden.
Die EU plant jedoch, das Erfordernis solcher Genehmigungen für Abweichungen von der EU-Mehrwertsteuerrichtlinie ab Januar 2025 abzuschaffen, was sich im Rahmen der ViDA-Reformen verzögert.
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