E-Rechnung: Dänemark entscheidet sich für CTC-Modell
Was ist CTC?
CTC steht für kontinuierliche Transaktionskontrollen (Engl.: Continuous Transaction Controls) und ist ein System, mit dem Transaktionen einer digitalen Prüfung unterzogen werden. Dafür werden die vom Steuerzahler bereitgestellten Transaktionsdaten an eine offizielle Plattform der dänischen Steuerbehörde übertragen, noch bevor, während oder direkt nachdem sie an den eigentlichen Geschäftspartner im Rahmen der jeweiligen Transaktion übermittelt werden.
Was kennzeichnet eine digitalisierte Rechnungsstellung?
Bei der automatisierten Rechnungsstellung sind Unternehmen dazu verpflichtet, ein anerkanntes digitales Finanzbuchhaltungssystem zu verwenden und sämtliche Rechnungen an eine zentrale Empfangsplattform zu übermitteln. Ein digitales System, das für Buchhaltungszwecke angeboten oder verwendet wird, muss folgende Anforderungen erfüllen:
- Kontinuierliche Erfassung von Transaktionen des Unternehmens samt Anzeige erfasster Belege sowie sichere Speicherung von Einträgen und Belegen für den Zeitraum von fünf Jahren
- Erfüllung anerkannter IT-Sicherheitsstandards, einschließlich Benutzer- und Zugriffsverwaltung sowie
- Bereitstellung automatischer Backups für erfasste Einträge und Dokumente
- Automatisierte Abwicklung administrativer Prozesse, darunter automatisches Versenden und Empfangen elektronischer Rechnungen sowie Möglichkeit zur Vornahme von Buchungen in registrierten Buchhaltungssystemen gemäß dem allgemeinen Standardkontenrahmen
Wie sieht der Zeitplan aus?
Die Verpflichtung zur Nutzung eines anerkannten Systems durch Unternehmen wird frühestens ab Januar 2024 eingeführt. Sie gilt auch für Privatunternehmen, allerdings nicht vor Januar 2026.
Was ist noch zu klären?
Nach Absprache mit der dänischen Zoll- und Steuerbehörde erarbeitet die dänische Wirtschaftsbehörde detaillierte Anforderungen an digitale Buchhaltungssysteme, darunter spezifische Regelungen für konkrete Buchhaltungssysteme, Unternehmen und Branchen. Aller Voraussicht nach erfolgt dies Anfang 2023.
In welchen Gebieten sollen die Änderungen gelten?
Das Gesetz findet auf den Färöer-Inseln und in Grönland keine Anwendung. Eine entsprechende Verpflichtung lässt sich jedoch auch in Grönland durch königlichen Erlass einführen, wobei entsprechende Anpassungen an grönländische Bedingungen vorzunehmen sind. Die Verordnung kann zu unterschiedlichen Zeiten in Kraft gesetzt werden.
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