E-Invoicing-Pflicht in Frankreich wird möglicherweise doch früher eingeführt
Am Montag, 27. November, gab es im Senat eine neue Entwicklung bei der Reform der elektronischen Rechnungsstellung. Der vom Finanzausschuss erarbeitete Änderungsantrag I-208, der einen schnelleren Zeitplan mit vorgezogenen Terminen zur E-Invoicing-Pflicht für französische Unternehmen neu definieren könnte, wurde vom Senat angenommen. Dies stellt den ursprünglichen Zeitplan in Frage, über den die Nationalversammlung am 17. Oktober in erster Lesung abgestimmt hat.
Dieser Vorschlag besteht aus zwei Hauptpunkten bezüglich der E-Invoicing-Verpflichtung in Frankreich:
1. Neue, frühere Termine für die E-Invoicing-Einführung
- Die Verpflichtung zum Empfang von elektronischen Rechnungen für alle Unternehmen wird auf Juli 2025 verschoben,
- Die Verpflichtung zum Versand elektronischer Rechnungen für große Unternehmen wird auf Juli 2025 verschoben, während der Beginn der Verpflichtung für mittlere Unternehmen auf September 2026 und für alle anderen Unternehmen auf September 2027 gelegt wird;
2. Änderung
- Die Streichung einer Bestimmung ermöglicht es der Regierung, die Reform durch ein Dekret zu verschieben.
Es sei darauf hingewiesen, dass der Haushaltsentwurf noch vom Senat geprüft wird. Erst nach dieser Hürde könnte er noch verschiedenen Prüfungen durch andere öffentliche Einrichtungen unterzogen werden, was bis weit in den Dezember hinein dauern könnte.
Die jüngste Initiative des französischen Senats, die Einführung des E-Invoicing-Systems zu beschleunigen, hat Folgen für Unternehmen: Sie sollten proaktiv nach Möglichkeiten suchen, um die Einhaltung der bevorstehenden umfangreichen Vorschriften so schnell wie möglich sicherzustellen.
Weitere Informationen zur E-Invoicing-Pflicht in Frankreich und den neuen Vorschriften erhalten Sie auf der Übersichtsseite.