E-Invoicing in Frankreich: Version 3.0 der externen Spezifikationen veröffentlicht

Die französische Regierung hat Version 3.0 der externen Spezifikationen veröffentlicht, die die Anforderungen für die landesweite Einführung der elektronischen Rechnungsstellung festlegen.
Die neuen Spezifikationen betreffen umsatzsteuerpflichtige Unternehmen sowie die Übermittlung von Rechnungen, Transaktionen und Zahlungsdetails an die Behörden. Dieses Update liefert wichtige Informationen für die Umsetzung der E-Invoicing-Reform, die am 1. September 2026 beginnt und bis zum 1. September 2027 vollständig abgeschlossen sein soll.
Wichtige Merkmale der Version 3.0
- Verfeinerter Anwendungsbereich: Die E-Invoicing-Spezifikationen konzentrieren sich auf das Verzeichnis, die Datenerfassung und die administrativen Verarbeitungsprozesse.
- Zukünftige Standardisierung: Zusätzliche Dokumentationen der AFNOR (der französischen Normungsorganisation) werden für 2025 erwartet. Diese betreffen Dokumentenflüsse zwischen PDPs, das Management des Rechnungslebenszyklus und verschiedene Anwendungsfälle. Dadurch soll ein standardisierter Rahmen für Unternehmen, digitale Dienstleister und PDPs geschaffen werden.
Bis zur Veröffentlichung dieser neuen Standardisierungsdokumente bleiben frühere Versionen der Spezifikationen weiterhin als Referenz verfügbar.
Unternehmen, digitale Dienstleister und PDPs werden aufgefordert, diese Richtlinien zu prüfen, um die Einhaltung der Vorschriften sicherzustellen. Die Verwaltung wird die Entwicklung dieser Standards überwachen, um Transparenz und Ausgewogenheit zu gewährleisten.
Erfahren Sie mehr über die neuen und kommenden Vorschriften zur elektronischen Rechnungsstellung in Frankreich sowie zu geltenden E-Invoicing und EDI Standards.