Die E-Reporting-Verpflichtung in Frankreich
Der Geltungsbereich des E-Reporting ergänzt den des E-Invoicings. Er umfasst die folgenden Fälle:
- B2B-Transaktionen innerhalb und außerhalb der EU, bei denen eine der Parteien der Transaktion mehrwertsteuerpflichtig und in Frankreich ansässig ist (ausgenommen Importe)
- in Frankreich mehrwertsteuerpflichtige B2B-Transaktionen zwischen zwei außerhalb Frankreichs ansässigen Steuerpflichtigen (EU/nicht EU)
- B2C-Transaktionen zwischen einem in Frankreich ansässigen, mehrwertsteuerpflichtigen französischen Lieferanten und einem nicht steuerpflichtigen französischen, europäischen oder nichteuropäischen Käufer (mehrheitlich Privatpersonen)
- B2C-Transaktionen, die in Frankreich mehrwertsteuerpflichtig sind und von einem ausländischen Lieferanten getätigt werden, der nicht in einem europäischen One-Stop-Shop registriert ist
Die Funktionsweise des E-Reporting wurde analog zu der des E-Invoicings konzipiert. Um Daten zu übermitteln, wählen Unternehmen eine der folgenden Plattformen: das öffentliche Rechnungsportal (PPF) oder eine Partnerplattform für die elektronische Abwicklung (PDP).
Umfang und Funktionsweise des E-Reportings
Die Datenflüsse werden im Dossier zu den externen Spezifikationen für die elektronische Rechnungsstellung definiert und mit der Präsentation vom 18. Januar 2022 spezifiziert.
Der Lieferant (und der Käufer im Falle des Erwerbs außerhalb Frankreichs, außer Importen) ist verpflichtet, die folgenden Daten zu übermitteln:
- Rechnungsdaten, wenn er Rechnungen für diese Transaktionen ausstellt (oder erhält). Er kann die Rechnung vollständig übermitteln, wenn er sie in einem Format ausstellen kann, das den Anforderungen seiner Plattform entspricht, andernfalls übermittelt er die Rechnungsdaten über einen dedizierten Datenfluss.
- Transaktionsdaten, die keine Rechnungen darstellen (z. B. im Rahmen von B2C-Transaktionen) über einen dedizierten Datenfluss
- Zahlungsdaten (für Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer auf Lastschriften und ohne Reverse-Charge-Transaktionen) über einen Lebenszyklus-Datenfluss oder einen dedizierten Datenfluss
Die Datenflüsse für E-Reporting (Datenflüsse 8 und 9) und E-Invoicing sind syntaktisch gleichwertig, um alle Daten der Norm EN16931 in den drei vorgeschriebenen Formaten (CII, UBL und Factur-X) aufzunehmen. Die für jeden Datenfluss spezifischen Geschäftsregeln ermöglichen es, dass nur die je nach Geschäftsfall geforderten Daten obligatorisch sind.
Der Datenfluss 10 im Format XML besteht aus 4 Datenblöcken:
- 10.1: Übermittlung der Daten von internationalen B2B- oder B2C-Rechnungen, wenn diese nicht im erwarteten strukturierten Rechnungsformat übermittelt werden können
- 10.2: Übermittlung der Zahlungsdaten von Rechnungen (inländische B2B, internationale B2B und B2C) für die Meldung von Zahlungseingängen für Rechnungen, die an die Verwaltung übermittelt wurden oder nicht (für Dienstleistungen ohne Umsatzsteuer auf Lastschriften und ohne Reverse-Charge-Transaktionen)
- 10.3: Übermittlung der Daten von B2C-Transaktionen
- 10.4: Übermittlung der Zahlungsdaten von B2C-Transaktionen
Hinweis: Diese Blöcke können je nach den zu übermittelnden Daten kombiniert werden.
Generelle Informationen zu der französischen Verordnung und dem Zeitplan für die Einhaltung der Vorschriften finden Sie hier. Spezifikationen zu der E-Invoicing-Verpflichtung sind hier zu finden.
Comarch unterstützt E-Invoicing und E-Reporting als Partnerplattform für die elektronische Rechnungsstellung. Bei Fragen zu den internationalen Regularien stehen wir daher gern zur Verfügung.