Durchbruch für die E-Rechnung: Bundesrat befürwortet B2B-E-Invoicing-Pflicht ab 2025
Der Bundesrat hat dem Wachstumschancengesetz mit deutlicher Mehrheit zugestimmt und damit den Weg für die schrittweise Einführung der obligatorischen elektronischen Rechnung in Deutschland geebnet. Das bedeutet insbesondere, dass Rechnungsempfänger ab Januar 2025 verpflichtet werden, E-Rechnungen empfangen zu können.
Die Digitalisierung des Rechnungsaustauschs zwischen B2B-Geschäftspartnern ist ein Schritt von enormer Tragweite für Deutschland. Die EU-Kommission und das Bundesfinanzministerium (BMI) rechnen mit beträchtlichen Steuermehreinnahmen, die jährlich über zehn Milliarden Euro betragen könnten, da der elektronische Rechnungsaustausch die unmittelbare Vorsteuerabzugskontrolle durch die Finanzverwaltung ermöglicht. Zudem werden die betroffenen Geschäftsprozesse einen bedeutenden Digitalisierungsschub erfahren und die Wettbewerbsfähigkeit der deutschen Wirtschaft wird gestärkt.
Die Umsetzung sieht wie folgt aus:
- Ab dem 1. Januar 2025 wird der Empfang einer E-Rechnung gemäß EN16931 für alle deutschen B2B-Geschäfte verpflichtend sein.
- Ausnahmen gelten für Rechnungen unter 250 Euro gemäß § 33 UStDV und für Fahrausweise gemäß § 34 UStDV. Rechnungen an Verbraucher sind grundsätzlich nicht betroffen.
- Zwischen dem 1. Januar 2025 und dem 31. Dezember 2026 können zunächst noch Papierrechnungen sowie E-Rechnungen in nicht konformen Formaten ausgetauscht werden, wobei die Priorität der Papierrechnung entfällt.
- Diese Übergangsregelung gilt ab dem 31. Dezember 2026 bis zum 31. Dezember 2027 nur noch für Unternehmen mit weniger als 800.000 Euro Umsatz im Jahr.
- Für bestehende EDI-Verbindungen gibt es eine Übergangsfrist bis zum 31. Dezember 2027.
Die Zustimmung des Bundesrats zum Wachstumschancengesetz 2024 E-Rechnung ist ein Meilenstein für die Digitalisierung der deutschen Wirtschaft, der voraussichtlich weitreichende positive Auswirkungen auf die Effizienz und Transparenz der Geschäftsabläufe haben wird.
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