Belgien entwirft neuen Zeitplan für E-Invoicing-Mandat nach jüngsten Rückschlägen
Der belgische Ministerrat hat einen neuen Zeitplan für die Einführung eines umfassenden E-Invoicing-Mandats vorgeschlagen, nachdem frühere Vorschläge in Verbindung mit dem Haushaltsgesetz 2024 Anfang des Jahres im belgischen Parlament gescheitert waren.
E-Invoicing Zeitplan
Das Mandat soll nun stufenweise eingeführt werden, wobei die erste Stufe im Januar 2026 beginnen soll. Die genauen Kriterien für Unternehmen, die unter jede Stufe fallen, sind noch nicht bekannt. Auf der Grundlage des bisherigen Zeitplans für die Einführung kann jedoch davon ausgegangen werden, dass die erste Phase nur die größten Unternehmen umfassen wird, während mittlere und kleine Unternehmen in den nächsten Monaten folgen werden.
Umfang der elektronischen Rechnungsstellung
Wie bereits erwähnt, soll in der Anfangsphase ein B2B-Mandat für die elektronische Rechnungsstellung für in Belgien registrierte Großunternehmen eingeführt werden, dem kleinere Unternehmen folgen werden. Schließlich ist auch eine B2C-Meldepflicht geplant, zusammen mit einer weiteren Ausweitung der Meldepflichten in den Jahren nach der Einführung des E-Invoicing-Mandats.
E-Invoicing-Landschaft
Erstens wollen die belgischen Behörden ihre E-Invoicing-Landschaft auf das ehrwürdige Peppol-Netz stützen, das bereits für B2G-Transaktionen genutzt wird. Derzeit ist es möglich, dem Netzwerk entweder über eine öffentlich angebotene "Hermes"-Plattform beizutreten, die den Empfang und die Konvertierung von Rechnungen ermöglicht, oder über einen autorisierten PEPPOL-Dienstleister. Die Plattform soll jedoch in den Jahren nach der Einführung des Mandats außer Betrieb genommen werden, so dass die Suche nach einem autorisierten E-Invoicing-Partner von entscheidender Bedeutung sein könnte.
Um die Berichtsfunktionen des künftigen Systems zu verbessern, ist außerdem die Einführung einer ViDA-kompatiblen, zeitnahen und umfassenden e-Reporting-Suite geplant, die die herkömmliche jährliche Steuererklärung ersetzen soll. Wie üblich zielt diese Maßnahme darauf ab, die Steuererklärung zu vereinfachen und die Mehrwertsteuerlücke zu schließen.
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