Besondere Ankündigung: Kommt jetzt eine B2B E-Invoicing-Verpflichtung in der EU?
Kommt eine EU-Pflicht für grenzüberschreitendes E-Invoicing? Gibt es bald nur noch strukturierte E-Rechnungen? Die EU plant, entsprechende Vorschriften für die digitale Umsatzsteuerberichterstattung Anfang Dezember zu veröffentlichen. Auf der idst-Konferenz hat ein Vertreter der EU-Kommission einen Einblick in die bevorstehende Veröffentlichung gegeben, wie der internationale IT- und EDI-Anbieter Comarch berichtet.
EU-Pflicht für grenzüberschreitendes E-Invoicing?
Voraussichtlich wird die grenzüberschreitende elektronische Rechnungsstellung im B2B-Bereich innerhalb der EU verpflichtend werden.
Nur noch strukturierte E-Rechnungen?
Die EU plant außerdem, die Definition der elektronischen Rechnung in der Mehrwertsteuerrichtlinie an die bestehende Definition in den Rechtsvorschriften für das öffentliche Auftragswesen anzugleichen. Infolgedessen wird aller Voraussicht nach nur eine strukturierte elektronische Rechnung für die Zwecke der Mehrwertsteuerberichterstattung als E-Rechnung gelten.
Was bleibt landesspezifisch?
Die nationale elektronische Rechnungsstellung und die Mehrwertsteuerberichterstattung werden höchstwahrscheinlich in den Händen der nationalen Verwaltung bleiben, jedoch könnte die Zustimmung des Käufers zur elektronischen Rechnungsstellung entfallen. Die nationalen Steuerverwaltungen sollen an eine zentrale EU-Datenbank berichten. Der technische Rahmen ist noch nicht definiert, wird aber in Zukunft festgelegt. Die B2C-Berichterstattung wird weiterhin von den einzelnen Staaten geregelt werden können.
Anfang Dezember wird die Richtlinie veröffentlicht, in der die Einzelheiten der Vorschriften festgelegt werden. Sobald die Richtlinie veröffentlicht ist, muss der EU-Rat Gespräche über ein gemeinsames Format und gemeinsame Anforderungen aufnehmen.
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