B2B-E-Invoicing in Malaysia: Einführung von MyInvois im August 2024

Laut der jüngsten Mitteilung der malaysischen Behörden ist keine Verschiebung des Termins für die Umsetzung der bevorstehenden E-Invoicing- Pflicht geplant. Ab dem 1. August 2024 werden alle Unternehmen der ersten Stufe, d.h. Steuerzahler mit einem Jahresumsatz oder -einkommen von mehr als 100 Millionen MYR, auf die digitale Produktionsumgebung zugreifen können.

Zeitplan für die Einführung des E-Invoicing-Systems in Malaysia

  • August 2024: Steuerzahler mit einem Jahresumsatz von mehr als 100 Millionen MYR (ca. 21 Millionen USD) d.h. etwa 4.000 Steuerzahler
  • Januar 2025: Steuerzahler mit einem Jahresumsatz zwischen 25 Millionen MYR (ca. 5 Millionen USD) und 100 Millionen MYR
  • Juli 2025: Alle anderen Steuerzahler

Die Elektronische Rechnungsstellung in Malaysia

Am 28. Juni 2024 veröffentlichte die malaysische Steuerbehörde LHDN (Lembaga Hasil Dalam Negeri) Richtlinien der Version 3.0, ein Software Development Kit und aktualisierte FAQ für die Einführung des elektronischen Rechnungsmodells MyInvois (Continuous Transaction Control - CTC) im August 2024. Bei diesem System müssen Ausgangsrechnungen im XML-Format über die Schnittstelle (API) der Regierung zur Prüfung an die Steuerbehörden übermittelt werden.

Nach der Genehmigung erhält die Rechnung eine eindeutige digitale Zertifizierungsseriennummer und kann in einem beliebigen Format an den Kunden gesendet werden. Es wird die Möglichkeit geben, PEPPOL für diesen Rechnungsaustausch zu nutzen. Auf der an den Kunden gesendeten Rechnung muss ein QR-Code enthalten sein.

Bei B2C-Transaktionen, bei denen die Verbraucher keine elektronischen Rechnungen für Steuerzwecke benötigen, können die Lieferanten Standardquittungen oder -rechnungen gemäß der derzeitigen Praxis ausstellen. Nach einem bestimmten Zeitraum müssen die Lieferanten diese Quittungen oder Rechnungen zusammenfassen und eine kombinierte elektronische Rechnung ausstellen, um die mit den Verbrauchern getätigten Transaktionen zu dokumentieren.

Herausforderungen und Vorteile der elektronischen Rechnungsstellung in Malaysia

Viele malaysische Kleinst-, Klein- und Mittelunternehmen (KKMU) sind beunruhigt angesichts der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung. Sie haben Bedenken wegen höherer Betriebskosten, der Aufrüstung ihrer IT-Systeme und unzureichender Kenntnisse über das neue System.

Die malaysische Regierung unterstützt KKMU bei der Umstellung mit verschiedenen Angeboten. Eine Möglichkeit ist die Nutzung des kostenlosen Portals MyInvois zur Ausstellung konsolidierter elektronischer Rechnungen, in denen alle Verkaufstransaktionen eines Monats zusammengefasst sind. Auch für Unternehmen, die sich dafür entscheiden, ihr eigenes System zu entwickeln oder einen kommerziellen Anbieter zu nutzen, gibt es Steuervergünstigungen. Dazu gehören ein kürzerer Zeitraum für die Inanspruchnahme von Kapitalfreibeträgen für IT-Ausstattung und Software sowie Steuerabzüge für Beratungsgebühren im Zusammenhang mit der Einführung der elektronischen Rechnungsstellung.

Suchen Sie eine umfassende E-Invoicing-Lösung, die eine nahtlose Einhaltung der malaysischen Steuervorschriften gewährleistet, dann treten Sie mit unserem Team in Kontakt:

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Um mehr über die bevorstehende Pflicht zu erfahren, lesen Sie unsere Artikel zum E-Invoicing in Malaysia oder melden Sie sich zu unserem Newsletter an, um auf dem Laufenden zu bleiben.

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Welche E-Invoicing-Pflichten gelten in welchen Ländern und ab wann?

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  • Welche Pflichten gelten im B2G- und B2B-Bereich?
  • Welches Modell und System liegen zugrunde?
  • Für wen und ab wann gilt die Verpflichtung?
  • Wie und in welchen Formaten können elektronische Rechnungen ausgestellt und empfangen werden
  • Welche länderspezifischen Besonderheiten gibt es?

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