Die Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung in Spanien wird voraussichtlich im Sommer 2025 eingeführt
Die spanischen Behörden wollten ursprünglich bereits im Januar 2025 eine Verpflichtung zur elektronischen Rechnungsstellung im B2B-Bereich einführen. Aufgrund der jüngsten Ereignisse im Zusammenhang mit der Bildung einer neuen Regierung ist es jedoch zunächst notwendig, offiziell die entsprechenden Rechtsvorschriften zu erlassen. Dies ist von entscheidender Bedeutung, da ein solcher Schritt gewährleistet, dass die obligatorische einjährige Wartezeit bis zum Inkrafttreten des E-Invoicing-Mandats eingehalten wird.